Kennzahl 6 - Gemeinkostenfaktor

Um die Kosten der verschiedenen Aufträge eines Planungsbüros zu erfassen, müssen diese den Aufträgen entsprechend zugeordnet werden. Zum Beispiel müssen die Kosten für das Büro oder ein Firmenfahrzeug auf die einzelnen Aufträge umgelegt werden. Man spricht bei diesen allgemeinen Kosten auch von Gemeinkosten oder indirekten Kosten. Diese werden mit Hilfe des Gemeinkostenzuschlagsatzes auf die Einzelkosten (einem Auftrag direkt zuordenbare Kosten, vor allem der projektbezogene Stundenaufwand) verteilt. Die "kalkulatorische" Verteilung der Gemeinkosten wird über das Verhältnis von Gemeinkosten zu Einzelkosten vorgenommen.
Den Gemeinkostenfaktor errechnet man dabei mit folgender Formel:

Gesamtkosten
Einzelkosten

K6

Beispiel:

Hat ein Büro Gesamtkosten in Höhe von EUR 380.000,- und Einzelkosten in Höhe von EUR 146.266,84, ergibt dies anhand der Formel einen Gemeinkostenfaktor von 2,598 (also rund das 2,6-fache).
Damit lässt sich der Stundensatz eines bestimmten Mitarbeiters (Jahresgehalt EUR 39.975,- und 2.088 Jahresstunden) wie folgt berechnen:
Jahresgehalt x Gemeinkostenfaktor
Jahresstunden
=
39.975,- EUR x 2,598
2.088
= 49,74 EUR
Multipliziert man die Stunden mit den mitarbeiterspezifischen Stundensätzen und vergleicht diese Summe mit dem erzielten Honorar, so kann die Auskömmlichkeit der Honorare ermittelt werden. Erfolgt diese Auswertung bezogen auf Leistungspakete (z.B. Lph 1-4, 5-7, 8-9) oder noch genauer bezogen auf Leistungsphasen, so kann hierfür die Auskömmlichkeit festgestellt werden.